Über uns
Die Kreishandwerkerschaft Wernigerode stellt sich vor:
Interessenvertretung des regionalen Handwerks
Die Kreishandwerkerschaft Wernigerode als Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt die Interessenvertretung des regionalen Handwerks dar. Die Kreishandwerkerschaft Wernigerode als Dachorganisation und mit ihr die 11 Fachinnungen vertreten durch den Zusammenschluss von mittelständischen Handwerksunternehmen die Interessen ihrer Mitglieder in rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialpolitischer und fachlicher Hinsicht.
Nach Gesetz und Satzung hat sie folgende grundsätzlichen Aufgaben zu erfüllen:
- Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen,
- die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen,
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
- das örtliche Handwerk in der Öffentlichkeit zu vertreten und die Öffentlichkeits- und Pressearbeit wahrzunehmen.
- die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
- Neben den grundsätzlichen Aufgaben ist die oberste Zielsetzung der Arbeit der Kreishandwerkerschaft, die Interessen der Mitgliedsbetriebe zu vertreten, sie individuell zu beraten und Hilfe zu geben.
Was bietet die Kreishandwerkerschaft Ihren Mitgliedern:
Die Kreishandwerkerschaft versteht sich als "Rathaus des Handwerks". Sie ist für ihre Mitglieder, d.h. für die in den Innungen freiwillig organisierten selbstständigen Handwerksmeister, Partnerin in vielen wichtigen Fragen.
Die Arbeit der Kreishandwerkerschaft ist vor allem darauf ausgerichtet, den Innungsorganisationen Unterstützung zu geben, die Obermeister zu entlasten, ihnen Wege und Probleme abzunehmen - also rationell und kompetent zu helfen.
Die Inanspruchnahme der telefonischen und persönlichen kostenlosen Rechtsberatung sowie der Vertretung vor den Arbeitsgerichten ist für Sie als Innungsmitglied bereits durch Ihren Innungsbeitrag abgedeckt. Unser Ziel ist es, Ihnen durch eine qualifizierte Rechtsberatung rechtliche Streitigkeiten weitestgehend zu ersparen.
Bevor Sie unternehmerische Entscheidungen mit rechtlichen Auswirkungen treffen, sollten Sie uns unbedingt vorher fragen. Haben Sie Fragen zu Tarifverträgen, dann stehen wir unseren Mitgliedsbetrieben gern für die gewünschten Auskünfte zur Verfügung.