Mitgliederbereich - Kfz
ACHTUNG! Dieser Bereich ist ausschließlich den in der Kreishandwerkerschaft organisierten Innungsbetrieben vorbehalten.
Feinstaubplaketten Umsetzung der Kennzeichnungs-Verordnung
ab dem 01.März 2007 März gilt die neue Kennzeichnungs-Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen - sowohl für Diesel als auch für Benziner. Es handelt sich grundsätzlich um eine freiwillige Maßnahme. Das verstärkte Interesse der KFZ-Halter deutet jedoch auf einen Service hin, den Sie gegenüber dem "umweltbewußten" Kunden auf jeden Fall erfüllen sollten. Auch im Bereich des Gebrauchtwagenhandels könnte die Feinstaubplakette das Fahrzeug aufwerten.
In den letzten Tagen erhielten wir verstärkt Nachfragen seitens unserer Innungsbetriebe ab wann das Plakettenmaterial verfügbar ist. Wir möchten Sie mit dieser Information darüber in Kenntnis setzen, dass Ihre Geschäftsstelle mit Datum vom 14. Februar 2007 eine Grundausstattung der Plaketten und Dokumentensiegel an die anerkannten Abgasuntersuchungs-Betriebe ausgeben kann. Bitte ermitteln Sie Ihren Bedarf und teilen Sie uns bitte kurzfristig Ihre Bestellung an Plaketten und Dokumentensiegeln mit. Die Plaketten können bereits vor Inkrafttreten der Kennzeichnungs-VO verklebt werden. Entsprechendes Informationsmaterial stellen wir Ihnen als pdf-Download zur Verfügung:
bitte nutzen Sie die aktualisierte Schlüsselzuordnung
über den Link der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.
Das amtliche Kennzeichen muss mit einem UV-Licht resistenten schwarzen Stift in der Minenstärke M auf der Plakette festgehalten werden. Ein solcher Stift kann ggf. über uns bezogen werden, ist jedoch auch über jeden Büroausstatter erhältlich. Nachdem die Plakette mit dem Klebesiegel wergestellt wurde, ist die Feinstaubplakette deutlich sichtbar rechts unten auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Der Gesetzgeber sieht keine Nachweispflicht der mit Feinstaubplaketten gekennzeichneten Pkw vor. Wir empfehlen Ihnen trotzdem eine firmeninterne Registratur des ausgegebenen Plakettenmaterials (Pkw-Kennzeichen/ Plakettenfarbe/ Nummer des Klebesiegels). Wir bitten unbedingt darauf zu achten, dass Sie die Plaketten in jedem Fall selbst verkleben und nicht dem Kunden aushändigen.
Nähere Informationen erhalten Sie auch in der Zeitschrift KFZ Betrieb Nr. 5 vom 01.02.2007 / Seite 10-13. Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, einen Verkaufspreis gegenüber den Kunden von 10,00 EUR abzurechnen. Bei Rückfragen bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.
BGH: Unzulässige Verjährungsverkürzung
Bonn. Mit Urteil vom 15. November, Aktenzeichen VIII ZR 3/06, hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit Klauseln zur verkürzten Verjährung in Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) befasst. Völlig überraschend hält er Klauseln für unzulässig, mit denen auch Schadensersatzansprüche in die Verkürzung der Verjährung einbezogen sind.
In den unverbindlich empfohlenen Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Abschnitt VI) sowie Reparaturbedingungen (Abschnitt VIII) sind nach Darstellung eines Verbandssprechers Klauseln enthalten, mit der die jeweilige Verjährungspflicht auf das gesetzliche Mindestmaß verkürzt wird. Diese Klauseln seien aufgrund des Urteils offensichtlich nicht mehr haltbar. Dies habe zur Folge, dass im Zweifel die Regelverjährung von 24 Monaten gelte. Vor dem Hintergrund dieses dringenden Handlungsbedarfs habe der Zentralverband eine Interimslösung in Form einer Zusatzvereinbarung geschaffen, um etwaige Rechtsnachteile der Betriebe durch die Verwendung der vom ZDK empfohlenen Bedingungstexte zu vermeiden.
Nachfolgende Erläuterungen zu den Zusatzvereinbarungen betreffen
und
Vortrag zum Sozialvorschriften im Straßenverkehr/Fahrpersonalrecht
(Frau Christine Schimrosczyk vom Landesamt für Verbraucherschutz HBS)
Frau Schimrosczyk stellt Ihnen den
als PDF-Datei zur Verfügung.
Sollten sich von den Unternehmen Rückfragen ergeben, können Sie sich gern direkt bei Frau Schimrosczyk melden. Gleichzeitig möchten wir Sie auf ein Merkblatt des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. zu "Lenk-Und Ruhezeiten" hinweisen, was aus ihrer Sicht inhaltlich sehr gut und übersichtlich gestaltet wurde. BGL: www.bgl-ev.de
Bezug des Faltblattes über BDF-Infoservice GmbH: (gleiche Internetadresse)
e-Mail: infoservice@bgl-ev.de
Vorstandsitzung der Kfz-Innungen Wernigerode/ Halberstadt am 27.10.05 in Wernigerode => |
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