Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen


9. Wer haftet bei Schwarzarbeit?

Grundsätzlich sollte man beachten, dass Schwarzarbeit immer ein risikoreicher und gefährlicher Ausweg ist. Angesichts der steigenden Kosten in allen Lebensbereichen – also auch bei den handwerklichen Dienstleistungen – glauben viele Verbraucher, es sei günstiger, einen Auftrag nicht an einen zugelassenen Handwerksbetrieb zu erteilen, sondern einen Schwarzarbeiter zu beschäftigen. Nach dem "Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG)" in Kraft getreten am 1. August 2004 (Art. 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2004, BGBl. I S. 1842) droht jedermann eine Geldbuße bis zu 500.000 €, wenn er sich Vorteile in erheblichem Umfang durch Schwarzarbeit verschafft. Eines ist auch in der Rechtsprechung mehrmals eindeutig klargestellt worden: Für Schäden oder Mängel können Schwarzarbeiter grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Da der Vertrag wegen Gesetzesverstoßes nichtig ist, stehen dem Verbraucher keinerlei Gewährleistungsansprüche zur Verfügung. Bricht z. B. ein Balkon ab oder stürzt eine Decke ein, dann ist der Kunde selbst der Dumme. Oder wer mit einem schwarz reparierten Auto wegen eines technischen Defekts einen Unfall erleidet, muss sämtliche Kosten selbst tragen. Die Versicherung braucht dann ebenfalls nicht zu zahlen. 

Erleidet aber andererseits ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, so ist der Kunde allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass auch der Auftraggeber ordnungswidrig handelt, wenn er sich wirtschaftliche Vorteile in erheblichem Umfang dadurch verschafft, dass er eine oder mehrere Personen (als Schwarzarbeiter) mit der Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen beauftragt. Auch hier sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 500.000 € vor. 

Sollten Sie einmal Schwierigkeiten haben, einen Handwerksbetrieb zu finden, der eine Arbeit auch zu einem bestimmten Termin beginnen und fertig stellen kann, so wenden Sie sich bitte an die Kreishandwerkerschaft.


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