Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen


3. Was tun, wenn der Kostenvoranschlag überschritten wird?

Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann die Auftragssumme um 10–20 % im Einzelfall auch bis 30 % überschritten werden, was der Verbraucher bezahlen muss. Bei einem höheren Prozentsatz setzt dann allerdings die "wesentliche Überschreitung" ein, die der Handwerker, sobald sie zu erwarten ist, dem Kunden mitteilen muss. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, zu entscheiden, ob der den Vertrag kündigen will. In diesem Fall muss er nur das bezahlen, was der bis dahin erbrachten Leistungen entspricht. Versäumt der Handwerker diesen Hinweis, so kann der Kunde später gegebenenfalls einen Schadenersatzanspruch ableiten. Man spart sich auch viel Ärger, wenn die Frage der Fahrkosten schon im Kostenvoranschlag geklärt worden ist.


zurück zur Übersicht