Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen
16. Darf der Kostenvoranschlag etwas kosten?
Für ein einfaches Kostenangebot wird üblicherweise keine besondere Vergütung verlangt. Es kann aber auch sein, dass besondere Berechnungen, Zeichnungen usw. für die Projektierung erforderlich werden. Derartige zusätzliche Arbeiten wird der Anbieter nur dann kostenlos belassen, wenn er auch den Auftrag erhält. Auch im Dienstleistungsbereich, z. B. in Auto-Reparaturwerkstätten, in Radio- und Fernsehbetrieben kann es durchaus sein, dass man für den erforderlichen Zeitaufwand der Kostenschätzung eine Gebühr verlangt, sofern der Auftrag nicht erteilt wird. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass nur dann eine Gebühr für einen Kostenvoranschlag verlangt werden kann, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.