Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen
14. Wer soll den Auftrag erhalten?
Dazu möchten wir bemerken, dass nicht jedes Inserat, das "erstklassige Arbeit" anbietet, auch tatsächlich saubere, ordentliche und genaue Arbeit gewährleistet. Es soll auch Handwerker geben, die alles können wollen, vom Tapezieren über das Fliesenlegen, über Dachreparaturen bis hin zum Elektro- oder Sanitärbereich. Bei solchen Anzeigen und Angeboten sollte man sehr wachsam sein. Besonders bei Anzeigen, in denen nur eine Telefonnummer angegeben ist und man nicht weiß, wer dahinter steht. In der täglichen Praxis müssen wir die Erfahrung machen, dass mancher Auftraggeber immer wieder auf derartige Anbieter hereinfällt, die Arbeiten übernehmen, die sie gar nicht ausführen dürfen.
Unsachgemäße Arbeiten können den Kunden jedoch teuer zu stehen kommen. Im Zweifelsfall sollte man bei der Kreishandwerkerschaft oder bei der zuständigen Handwerkskammer nachfragen, ob der betreffende Betrieb als Meisterbetrieb in der Handwerksrolle eingetragen ist. Handelt es sich um umfangreiche, größere Arbeiten, sollte man sich einen oder mehrere Kostenvoranschläge einholen. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Billigste nicht immer der Beste ist. Die vorangegangene Beratung, die Sauberkeit der ausgeführten Arbeit, die Terminzuverlässigkeit und die weitere Betreuung werden unterschiedlich sein. Jeder Auftraggeber sollte sich ein Kostenangebot genau durchlesen und rückfragen, sofern er etwas nicht versteht oder Zweifel an Aufmassen oder Stückzahl hat. Bei Aufträgen im Bau- oder Baunebengewerbe, deren Ausführung sich über längere Zeiträume erstreckt, wird der Handwerksbetrieb, der das Angebot abgibt, sich eine sogenannte Lohn- und Materialgleitklausel vorbehalten müssen. Innerhalb der Ausführungsfrist können Lohntariferhöhungen stattfinden, deren Auswirkungen bei der Angebotsabgabe noch nicht übersehbar waren.
Wir möchten auch deutlich machen, dass es Arbeiten gibt, für die man keinen Kostenvoranschlag erstellen kann, z. B. bei Abbruch-, Renovierungs- oder Reparaturarbeiten in Altbauten. Hier muss die Abrechnung aufgrund der geleisteten Stunden und nach dem verbrauchten Material erfolgen. Zumeist werden hierbei Stundenzettel geführt, die der Auftraggeber gegenzeichnen muss.