Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen


12. Kann ein Sachverständiger helfen?

Natürlich kann sich ein Auftraggeber bei strittigen oder mangelhaften Leistungen eines Sachverständigen bedienen. Nur muss man dabei berücksichtigen, dass ein Sachverständiger nicht umsonst tätig wird. Wenn sogar ein Gutachten erstellt werden muss, entstehen zusätzliche Zeit- und Sachkosten. 

Im besonderen wird ein Sachverständiger auch tätig, wenn bereits ein Prozess vor dem Amts- oder Landgericht anhängig ist. In diesem Fall wenden sich bei Bedarf die Gerichte an die zuständige Handwerkskammer wegen der Benennung eines für das Handwerk zuständigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Diese gibt es für die verschiedenen handwerklichen Sachbereiche. Sofern Arbeiten durch eine der Industrie zuzuordnende Firma ausgeführt und bemängelt werden, müsste sich der Auftraggeber wegen eines Sachverständigen an die Industrie- und Handelskammer wenden.Die Sachverständigen müssen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Erstattung von Gutachten gegenüber den Kammern unter Beweis gestellt haben. Wer sich möglichst in Übereinstimmung mit dem Auftragnehmer eines Sachverständigen bedienen möchte, kann sich an die Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft wenden. Dort erhält man die Anschriften der in Frage kommenden Sachverständigen kostenlos. Termin und Honorar sollte man im Einzelfall möglichst vereinbaren. 

Probleme und Meinungsverschiedenheiten treten insbesondere auf durch. A) wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages; b) durch berechtigte oder aber auch zu Unrecht gerügte Mängel, c) vom Auftraggeber angezweifelte Stunden bzw. zu hohe Diskrepanzen in dem Leistungs-Lohnverhältnis. Zumeist lassen sich viele Missverständnisse durch Vermitteln und Anhören klären. Der Sachverständige sollte erst dann eingeschaltet werden, wenn man gar nicht weiterkommt. Prozessieren sollte immer der letzte Ausweg sein. Je nach strittigem Rechnungsbetrag können erhebliche Kosten entstehen, und niemand kann mit Sicherheit vorher sagen, ob man den Prozess auch wirklich gewinnt.


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