Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen
10. Wo kann sich der Kunde beschweren?
Wenn zwei sich streiten, ist es immer gut, die Sache von objektiver Seite betrachten zu lassen. Es gibt viele Fälle im Verbraucheralltag, in denen Sie keine Rechtsberatung brauchen, sondern vielmehr eine Beschwerde erheben und geklärt haben wollen. Für solche Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Handwerksbetrieben stehen Ihnen die Innungen, Kreishandwerkerschaften und Handwerkskammern als Vermittlungsstellen offen. Allerdings können sich diese Stellen nur dann vermittelnd einschalten, wenn die Betriebe in der Handwerksrolle eingetragen bzw. Innungsbetriebe sind.
Eine ausgesprochen berufsbezogene Schlichtungsstelle gibt es im Kfz-Handwerk. Diese Schiedsstelle behandelt nur Fälle autorisierter Kfz-Werkstätten, die Mitglied der Kfz-Innung sind. Sie erkennen diese Betriebe am Innungszeichen. Das Einschalten dieser Schiedsstelle ist für den Kunden kostenlos. Die Anschrift können Sie über die Kreishandwerkerschaft erfahren.