Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen


17. Was bedeutet die Abkürzung VOB?

In Kostenvoranschlägen die Sie von Bau- und Baunebenbetrieben erhalten, werden Sie zumeist folgende Vorschläge finden: "Vertragsgrundlage ist die VOB, Teil B, ferner Teil C in der neuesten Fassung. Bei Bedarf kann die VOB in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden. Auf Wunsch wird sie auch zur Einsichtnahme übersandt." Was ist mit dem Begriff "VOB" gemeint? Es handelt sich dabei um die "Verdingungsordnung für Bauleistungen", die von öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich mit dem Auftragnehmer vereinbart werden muss. Sie stellt besondere Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer dar. Die VOB sollte auch zwischen privaten Auftraggebern und Unternehmen angewendet werden. Der Auftraggeber erspart sich damit eine Vielzahl einzelner Vereinbarungen wie z. B. Ausführung, Vergütung, Abnahme des Werkes, Gewährleistung, Abrechnung usw. Bei Teil C handelt es sich um genaue technische Vorschriften über die im Einzelfall zu erbringenden Bauleistungen (Maurerarbeiten, Fliesen- und Anstricharbeiten, Klempner-, Tischlerarbeiten usw.). Soviel zur VOB und deren Anwendung.


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