Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen


11. Was muss ich zum Thema Zahlung wissen?

Wenn es sich um größere Arbeiten handelt, sind, sofern die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) vereinbart war, je nach Baufortschritt die angeforderten Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung zu leisten. Die Schlusszahlung ist laut VOB alsbald nach Prüfung der vorgelegten Schlussrechnung, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang zu leisten, anderenfalls hat der Handwerker Anspruch auf Zinsen in Höhe von 1 Prozent über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens kann auch ein höherer Zinssatz gefordert werden. Und das mit Recht, oder glauben die säumigen Auftraggeber tatsächlich, dass die Mitarbeiter des Handwerksbetriebes, die Lieferanten, Sozialkassen und so weiter mit ihren Forderungen so lange warten, bis der Bauherr und Auftraggeber irgendwann einmal zahlt?

Wenn eine Leistung funktionieren soll, muss auch die Zahlung funktionieren. Der Handwerker ist kein Bankier und muss für jeden Euro, um den er sein Konto überzieht, zur Zeit ca. 12 Prozent Sollzinsen bezahlen. Das ist mehr, als man üblicherweise als Gewinn erhofft (5 bis 10 Prozent). Wenn ein Betrieb mehrere solcher säumigen Kunden hat, die bewusst das Zahlungsziel verlängern, kann er sich bald ausrechnen, wann er bei solchen Zinssätzen nicht mehr zahlungsfähig ist. Daher die Bitte: Helfen Sie Ihrem Handwerker durch pünktliche Zahlung ohne viel Wenn und Aber, seinen Betrieb möglichst kostendeckend und nicht kostensteigernd weiterführen zu können. Es könnte durchaus sein, dass Sie eines Tages dringend auf die Dienstleistung angewiesen sind.


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